Der Privatsender RTL hat am Freitagvormittag angekündigt, sich gerichtlich gegen das Verbot einer gemeinsam mit Pro Sieben Sat 1 betriebenen Videoplattform im Internet durch das Bundeskartellamt zur Wehr zu setzen.
Die Kartellhüter hatten am Freitag ihre Entscheidung mitgeteilt, das geplante Projekt der beiden großen Medienkonzerne zu untersagen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Die Behörde verhindere damit einen insbesondere aus Nutzersicht neuen und praktischen Service zum kostenlosen zeitversetzten Abruf von TV-Inhalten auf einer zentralen Plattform, rügte die Mediengruppe RTL Deutschland in ihrer Erklärung die Entscheidung.
Darüber hinaus werde die Position der deutschen Marktteilnehmer im internationalen Wettbewerb geschwächt, hieß es. Kritisiert wurde seitens RTL unter anderem die Einschätzung des Bundeskartellamts, dass das „deutsche Hulu“ Auswirkungen auf den Werbemarkt gehabt hätte. Das Amt verkenne dabei, dass das geplante Joint-Venture als rein technischer Dienstleister im Gegensatz zum US-Vorbild keinerlei Vermarktungsaktivitäten ausgeübt hätte. Jegliche Vermarktung hätte ausschließlich der jeweils teilnehmende Sender durchgeführt, so RTL.
Der Privatsender widersprach ferner der These des Bundeskartellamtes vom wettbewerbslosen Duopol im TV-Markt. Die Sender befänden sich seit jeher in intensivem Wettbewerb um Zuschauer und Werbekunden. Noch viel weniger sei die von der Behörde vorgenommene Einbeziehung des Mediums Internet in diese Theorie nachvollziehbar. Das Internet werde in erster Linie von internationalen Marktteilnehmern dominiert und biete „eine grenzenlose Bewegtbild-Vielfalt von professionell produzierten und nutzergenerierten Inhalten“.
Auch das Vorgehen des Amtes wirft aus Sicht der Mediengruppe RTL Deutschland Fragen auf: Bis zuletzt habe es konstruktive Gespräche mit dem Bundeskartellamt gegeben. Dabei seien weitreichende Auflagen seitens der Sendergruppen unterbreitet worden, um etwaige Bedenken auszuräumen. Die Aussage der Kartellwächter, dass sich das geplante technische Dienstleistungsunternehmen nur an TV-Sender gerichtet hätte, überraschte die RTL-Verantwortlichen. An diesem zentralen Produktmerkmal sei während der Gespräche zu keinem Zeitpunkt Anstoß genommen worden.
Martin Krapf, Geschäftsführer IP Deutschland, zeigte sich erfreut, dass es gelungen sei, eine so wichtige Position mit einem Kollegen aus der Mediengruppe zu besetzen. Julian Weiss kenne die Senderperspektive und wisse, wie Vermarktung von TV und neuen Medien funktioniere. N-TV-Geschäftsführer Hans Demmel assistierte, man lasse Weiss „mit einem lachenden und einem weinenden Auge ziehen“. [ar]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com