RTL will keine weiteren juristischen Schritte gegen den Werbeblocker „Fernsehfee“ einleiten.
Das berichtet Textintern.de. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) den Werbeblocker für generell zulässig erklärt hat, verzichtet RTL auf eine mögliche Verfassungsbeschwerde. RTL begründete den Schritt damit, dass die Fernsehfee nicht mehr verkauft werde und der Gegenstand der Klage somit nicht mehr existent sei. [lf]
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