Die Medienhüter der ZAK haben so genannte „Move-Splits“ bei RTL und Sat.1 als unklare Trennung von Werbung und Programm beanstandet. Ein Bußgeld wurde in beiden Fällen nicht verhängt, erklärte ZAK-Sprecherin Friederike Grothe gegenüber DIGITAL FERNSEHEN.
In den insgesamt drei beanstandeten Fällen sei das Gebot der Trennung von bezahlter Produktwerbung und eigentlichem Programm nicht eingehalten worden, teilte die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) am Dienstag mit. Die Werbung mittels „Movie-Splits“ sei optisch nicht klar genug vom Programm getrennt sowie nicht ausreichend gekennzeichnet gewesen.
Bei „Move-Splits“ handelt es sich um eine Variante der Split-Screen-Werbung, bei der Veranstalter Werbung an einer beliebigen Stelle des Bildschirms einblenden, auf welche die Kamera dann zoomt, bis die Werbung bildschirmfüllend zu sehen ist. Grundsätzlich gilt diese Werbeform als zulässig.
In jeweils einer Folge der RTL-Serien „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ und „Alles was zählt“ vom November 2010 sowie in einer Folge von der Sat.1-Serie „Anna und die Liebe“ im Dezember 2010 wurden die beanstandten Werbeformen eingesetzt, ohne dass sie für den Zuschauer klar als bezahlte Promotion zu erkennen gewesen seien, hieß es.
In den beiden RTL-Fällen wurden Plakatflächen, die zur fiktiven Szenerie der Serien gehören, unabhängig vom restlichen Bild mit Werbung bedeckt und damit optisch nahtlos in die Gesamtkulisse eingefügt. Sie wirkten damit wie ein Teil der Handlung. Nach einem Zoom auf die Plakatflächen erschien der bekannte Split-Screen, der in diesem Fall auf einem Teil des Bildschirms Werbung für dasselbe Produkt wie auf der virtuellen Werbetafel in der Episode zeigte.
Auf dem anderen Bildschirmteil war die letzte Szene der Episodezu sehen. Zwar wurde bereits während der Spielhandlung ein Schriftzug „Werbung“ eingeblendet, aus Sicht der Kommission aber in einer „nicht hinreichend deutlichen Form“.
Bei dem Sat.1-„Move-Split“ wurde eine dem bekannten Vorbild entsprechende Split-Screen-Werbung auf einem Fernsehgerät in der Serienkulisse eingeblendet. Auch hier schloss sich der Zoom an, bis die Werbung vollflächig zu sehen war. Erst danach wurde der Werbehinweis für den Zuschauer erkennbar.
Mit einem Bußgeld haben die beiden Sender erst einmal nicht zu rechnen, da es das erste Vergehen dieser Art war, sagte die ZAK-Sprecherin. Sollte sich ein entsprechender Fall jedoch wiederholen, könne man über die Vergabe eines Bußgeldes nachdenken, betonte Grothe. [js]
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