Die Mediengruppe RTL Deutschland und Pro Sieben Sat 1 setzen sich erwartungsgemäß gegen das Verbot einer senderübergreifenden Videoplattform durch das Bundeskartellamt zur Wehr.
Das Kartellamt hatte seine Ablehnung damit begründet, dass die geplante „Super-Mediathek“ nach Vorbild des US-amerikanischen Portals „Hulu“ Auswirkungen auf den Fernsehwerbemarkt hätte. „Wir haben die Beschwerde gegen die Untersagung am Freitagabend dem Bundeskartellamt übermittelt“, bestätigte ein RTL-Sprecher dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ (Montagsausgabe) auf Anfrage.
Auch ProSiebenSat.1 bestätigte gegenüber dem Magazin die Übermittlung einer entsprechenden Beschwerde. Diese kommt einer Klage gleich, denn das Bundeskartellamt wird sie an das Oberlandesgericht Düsseldorf weiterleiten. Beide Sender hatten bereits unmittelbar nach der Ablehnung durch die Wettbewerbshüter die Einleitung juristischer Schritte angekündigt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, hatte im März das Nein zum geplanten Projekt damit begründet, dass die Gründungder gemeinsamen Plattform das marktbeherrschende Duopol der beidenSendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken würde.In der konkret geplante Form bietedas Angebot keine Gewähr dafür, mit positiven Aspekten die zu erwartenden Nachteile fürden Wettbewerb aufzuwiegen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Die Sender wollten es mit dem gemeinsamen Portal privaten und auch öffentlich-rechtlichen Sendern ermöglichen, ihr Programm sieben Tage nach Ausstrahlung kostenlos abrufbar zu machen. Für die Vermarktung der Inhalte wäre jeder Sender selbst zuständig gewesen, der gemeinsame technische Dienstleister von RTL und Pro Sieben Sat 1 hätte nach Darstellung der beiden führenden privaten TV-Anbieter in Deutschland lediglich die Infrastruktur gestellt. [ar]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com