RTL will Ende des Jahres eine Neuverfilmung der Karl-May-Klassiker ausstrahlen. Ob der Indianerhäuptling allerdings unter dem Titel „Winnetou“ bei RTL laufen darf, steht noch nicht fest: Der Gerichtsstreit um die Namensfrage geht weiter.
Der Streit um „Winnetou“ geht weiter: Im Dezember will RTL seine dreiteilige Neuauflage um den Indianerhäuptling im Fernsehen ausstrahlen, allerdings ist bisher noch nicht klar, unter welchem Namen der Free-TV-Sender das tun darf. Denn diese Frage muss vorab gerichtlich geklärt werden: Der Bamberger Karl-May-Verlag, der sich den Namen des Indianers als Marke gesichert hat, will verhindern, dass die RTL-Filme unter dem Namen „Winnetou“ auf Sendung gehen.
Weil die Drehbücher der RTL-Filme „Winnetou und Old Shatterhand“, „Winnetou und der Schatz im Silbersee“ und „Winnetous Tod“ erhebliche Unterschiede zu den Originalen von Karl May aufweisen, hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth RTL untersagt, „Winnetou“ in den Filmtiteln zu verwenden. Vor dem EU-Gericht konnte der Verlag nun seine Position vorerst weiter ausbauen.
Der für die Verfilmung zuständigen Produktionsfirma war es gelungen, dass der Markenschutz für fast alle Produkte des Verlages wieder aufgehoben werden musste. Letzte Woche Freitag erklärte das EU-Gericht die Löschung nun für nicht wirksam und verwies die Frage wieder an das europäische Markengericht zurück. Dieses hatte in seiner Urteilsbegründung auf deutsche Beschlüsse verwiesen, dies sei in einem europäischen Verfahren jedoch nicht angebracht. Die Frage, unter welchem Titel der Indianerhäuptling bei RTL auf Sendung gehen wird, steht damit noch aus. [kw]
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