Drittsendezeiten werden bei den Privatsender nicht gerne vergeben. Nach Sat.1, das sich trotz ursprünglicher Einigung weiter wehrt, wird nun RTL von der KEK verpflichtet, anderen Anbietern weiterhin einen Platz im Programm einzuräumen.
Die Heftigkeit, mit der sich die Privatsender zum Teil gegen die Vergabe von Drittsendezeiten wehren, überrascht angesichts des Anteils, welche diese Sendungen im Programm der Sender haben. So musste Sat.1 bereits zähneknirschend die Vergabe durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hinnehmen, nach einer vermeintlichen Einigung geht der Sender allerdings wieder gerichtlich gegen die Entscheidung vor. Wie weit RTL gehen wird ist noch nicht klar, sicher ist allerdings, das der Kölner Sender nach einer Entscheidung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) verpflichtet ist, weiterhin Drittsendezeiten einzuräumen.
Das ist das Ergebnis einer Überprüfung der KEK, welche die Kommission auf Anfrage der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) durchführte. Diese wollte vor einer erneuten Ausschreibung der Drittsendezeiten wissen, ob RTL die für die Vergabe maßgeblichen Zuschaueranteile aufweist. Im Zeitraum von März 2016 bis Februar 2017 blieb RTL Television zwar mit 9,55 Prozent unterhalb der Schwelle von 10 Prozent. Da jedoch die Gesamtheit der RTL-Gruppe einen durchschnittlichen Anteil von 23,3 Prozent erreichte und damit über dem Schwellenwert von 20 Prozent lag, ist RTL verpflichtet, „Sendezeit für unabhängige Dritte als Fensterprogramme im Programm RTL Television einzuräumen.“
Aktuell veranstalten die DCTP und die AZ Media TV GmbH als unabhängige Dritte Programme bei RTL, die Zulassung läuft bei beiden zum 30.06.2018 aus. [buhl]
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