
Köln – Der Privatsender RTL sieht in dem Gerichtsentscheid gegen verstecktes Filmen eine Beschneidung des investigativen Journalismus.
„Wenn es bei dieser Entscheidung bliebe, wäre das eine nicht hinnehmbare Beschneidung der Rechte investigativ arbeitender Journalisten“, sagte eine Sprecherin dem Branchenportal „Meedia“ zufolge.
Das Landgericht Düsseldorf hat dem Privatsender RTL in einer Eilentscheidung verboten, heimliche Film- und Tonaufnahmen von einer Düsseldorfer Arztpraxis zu machen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Dem Verbot vorausgegangen war die Klage eines Arztes, der von einer angeblichen Patientin während der Behandlung gefilmt worden war.
Das Landgericht Düsseldorf stellte in einer Eilentscheidung klar, dass die heimliche Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen in der Praxis des Arztes unzulässig war und erließ eine Einstweilige Verfügung gegen RTL. Anderenfalls droht dem Sender eine Ordnungsstrafe von bis zu 250 000 Euro. [ar]
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