RTL: Entscheidung um Drittsendezeit gefallen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Während bei Sat.1 weiterhin Unklarheit in Bezug auf die Drittsendezeiten herrscht, gibt es bei RTL nun Klarheit: Hier ist die Entscheidung nun gefallen.

Die Magazine „Stern TV“ und „Spiegel TV“ bleiben bei RTL auf jeden Fall bis Mitte 2018 im Programm. „Focus TV“ habe seine Klage um Sendeplätze zurückgenommen, die die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) 2013 an die Produktionsfirma DCTP vergeben hatte, teilte die für die RTL-Lizenz zuständige NLM am Dienstag in Hannover mit. Die Entscheidung zur sogenannten Drittsendezeit bei RTL habe damit nun Bestand.

Weil die großen Privatsender RTL und Sat.1 nach Meinung der Aufsichtsgremien großen Einfluss auf die öffentlich Meinung haben, sind sie verpflichtet, Sendezeiten für unabhängige, sogenannte Drittanbieter, die nicht Töchter der betroffenen TV-Konzerne sein dürfen, bereitzustellen.
 
Da der Medienanstalt bei der Vergabe der Drittsendezeit ein Formfehler unterlaufen war, setzte RTL die betroffenen Formate 2014 zwischenzeitlich ab: „Stern TV“ setzte ein Mal aus, „Spiegel TV“ zwei Mal, auch die Nachtsendung „10 vor 11“ war von dem Streit tangiert und fiel ein Mal weg. Nachdem die NLM den Formfehler behoben hatte, gingen die Programme wieder auf Sendung.
 
Klagen gegen Entscheidungen der Medienanstalten bei der Vergabe von Sendeplätzen, Frequenzen und der Drittsendezeit gibt es immer wieder. Selbst der ehemalige „Tagesthemen“-Moderator Ulrich Wickert hatte sich 2008 beschwert, weil er als Drittanbieter mit seiner Firma bei RTL nicht zum Zuge gekommen war, zog eine Klage aber später zurück. [dpa/kw]

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