RTL-Drittsendezeiten: Abgelehnte Bewerber ziehen vor Gericht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nach Sat.1 beschäftigt nun auch die Vergabe der Drittsendezeiten bei RTL die deutschen Gerichte. Nachdem die Medienhüter die erste Sendezeitschiene an die DCTP vergeben haben, haben zwei abgelehnte Mitbewerber nun Klage eingereicht.

Die Vergabe von Drittsendezeiten im Programm von Privatsendern beschäftigt erneut die deutschen Gerichte. Nachdem die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) Mitte Juni die Sendestrecken für unabhängige Dritte im Programm von RTL erneut an die DCTP und die AZ Media TV GmbH vergeben hat, haben nun zwei abgelehnte Mitbewerber gegen den Zuschlag für die DCTP Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht, wie die NLM am Donnerstag mitteilte.

Bei den beiden Klägern handelt es sich um die Focus TV Produktions GmbH und die Hanni Banni Film GmbH, die sich beide ebenfalls um die 105 Minuten pro Woche umfassende erste Sendezeitschiene beworben hatten. Entsprechend der NLM-Entscheidung für DCTP und AZ Media gingen beide Bewerber leer aus, ein Umstand, den die beiden Produktionsfirmen nun vor Gericht anzufechten versuchen. Um das Prozedere zu beschleunigen, hat Focus TV sogar einen Eilantrag gestellt.
 
Die NLM zeigte sich angesichts des Vorgehens von Focus TV und Hanni Banni Film keineswegs überrascht. „Mit einer Klage gegen die Zulassung der DCTP hatten wir ohnehin gerechnet“, kommentiert NLM-Direktor Andreas Fischer. Angesichts der Klagefreudigkeit in der deutschen Medienszene sei es aber eine positive Überraschung, dass die Zulassungsentscheidung für die zweite Sendezeitschiene bereits unanfechtbar ist, fuhr Fischer fort. Diese zweite Sendestrecke wurde an die AZ Media vergeben.
 
Mit welcher Begründung die beiden Unternehmen gegen die Entscheidung der NLM vor Gericht ziehen, teilten die Medienwächter allerdings nicht mit. Weder bei Focus TV noch bei Hanni Banni Film war bisher jemand für eine entsprechende Rückfrage zu erreichen.
 
Die Vergabe von Drittsendezeiten hat bereits im vergangenen Jahr die deutschen Gerichte beschäftigt – damals allerdings im Fall von Sat.1. Nachdem die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) die entsprechenden Sendeplätze erneut an die DCTP und die News and Pictures vergeben hatte, reichten die Mitbewerber N24 und die Meta Productions erfolgreich Klage gegen das Verfahren ein. Das zuständige Verwaltungsgericht Neustadt entschied zu Gunsten der Kläger und hob damit die Entscheidung der LMK auf, die das Verfahren daraufhin wieder aufnahm. [fm]

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1 Kommentare im Forum
  1. AW: RTL-Drittsendezeiten: Abgelehnte Bewerber ziehen vor Gericht Dass die überhaupt um Sendezeiten bei RTL kämpfen.. Diese DCTP- und Co.-Sendungen machen sich nicht wirklich gut zwischen den "Unterhaltungs"sendungen von RTL.
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