Das Ende 2015 beschlossene Ende des Routerzwangs birgt vor allem im Kabelbereich noch einige Risiken. Bei der Umsetzung des Gesetzes sind die Kabelnetzbetreiber noch auf der Suche nach der optimalen Lösung.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Ende Januar ist das Telekommunikationsänderungsgesetz und damit auch die Abschaffung des Routerzwangs bis spätestens 1. August gültig. Der Vorteil für die Nutzer, den Router für den Internetzugang frei wählen zu können und nicht mehr auf das von den Anbietern vorgeschriebene Gerät zurückgreifen zu müssen, birgt aber auch einige Gefahren, vor allem im Kabelnetz.
Hier können Fehler beim Router, vor allem bei der Festlegung der für den Internetzugang nötigen Frequenzen, zu großen Schäden führen. Und das nicht nur beim Anwender, sondern auch in benachbarten Netzen. Diese Bedenken hatten die Kabelnetzbetreiber auch vor der Verabschiedung des Gesetzes angeführt und sich vehement gegen die freie Wahl des Routers ausgesprochen. Mit den Ende des Routerzwangs müssen die Anbieter nun nach Lösungen suchen.
Eine Möglichkeit wäre die Zertifizierung von Routern unterschiedlicher Hersteller durch die Anbieter, die für ihre Anschlüsse geeignet sind. Als zweite Variante käme eine Zwei-Geräte-Lösung in Frage. Dabei würde zwischen dem von den Nutzern ausgewählten Router und dem Anschluss eine Art Modem installiert, das das Netzsignal weiterleitet.
Diese Lösung bietet beispielsweise Vodafone bereits heute an, wie der Telekommunikationsanbieter auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN erklärte. Durch Versetzen des Kabelmodems in den sogenannten „Bridge Modus“ fungiert dieses als aktiver Netzanschluss zwischen Signal und Router. Des Weiteren arbeite man daran „alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die erforderliche Schnittstellenbeschreibung zum Einsatz vom Kabelmodems / -routern für interessierte Hersteller fertigzustellen.“
Einen einheitlichen Weg bei der Umsetzung gibt es aber noch nicht, wie die Beispiele Unitymedia und Tele Columbus zeigen. Auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN gab die Kölner Unitymedia bekannt, eine freie Routerwahl zu ermöglichen, wie das geschehen soll, ist jedoch noch offen. Einen Alleingang eines Kabelnetzbetreibers wird es jedoch nicht geben, wie die Aussage der Tele Columbus verdeutlicht: „Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erarbeiten die Kabelnetzbetreiber derzeit gemeinsam die Definition der notwendigen Schnittstellen, um die neue Rechtslage zu berücksichtigen.“
Bis es soweit ist, setzt der Betreiber aber auf die Zwei-Geräte-Lösung: Kunden würden auf Wunsch ein Kabelmodem erhalten, das an einen selbstgewählten Router angeschlossen werden kann. Bei Tele Columbus setzt man jedoch auch darauf, dass die Kunden weiter das zur Verfügung gestellte Gerät nutzen werden. „Für ein Modem seines Anbieters zahlt der Kunde in der Regel nichts – und muss sich auch um nichts kümmern. Denn Wartung und Sicherstellung des Betriebs werden ganz einfach durch den Netzbetreiber übernommen“, zählt der Kabelnetzbetreiber als Vorzüge auf. [buhl]
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