Roaming: EU will Verbraucher vor Strafen schützen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Roaming-Gebühren sollen künftig wegfallen, doch der erste Vorschlag der EU-Kommission stieß auf heftige Kritik. Die überarbeitete Fassung wurde durch die Behörde nun noch einmal konkretisiert. Vor allem die Balance zwischen Anbietern und Verbrauchern soll gefunden werden.

Im Ringen um kostenfreies Roaming im europäischen Ausland hat die EU-Kommission ihren jüngsten Vorschlag noch einmal konkretisiert. Anbieter sollten etwa frühestens nach einer Frist von vier Monaten wegen mutmaßlichen Missbrauchs gegen Verbraucher vorgehen können, teilte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip am Donnerstag in Brüssel mit.

Selbst im Falle eines festgestellten Verstoßes solle zudem eine zweiwöchige Warnfrist gelten, bevor tatsächlich Zusatzgebühren erhoben werden könnten. Die EU-Kommission will damit eine Balance zwischen Anbieter- und Verbraucherrechten finden und letztlich den Anstieg von Telekommunkations-Preisen in den EU-Staaten verhindern.
 
Die Brüsseler Behörde hatte bereits im September ihren ersten Roaming-Vorschlag nach Kritik überarbeitet. Dem aktuellen Plan zufolge sollen Handynutzer ab Mitte 2017 ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zusatzkosten Roaming im EU-Ausland nutzen können. Das System soll auf dem Wohnort oder einer „festen Verbindung“ zu einem EU-Staat basieren.
 
Im Grundsatz hatten sich das Europaparlament und die EU-Staaten schon im vergangenen Jahr auf den Wegfall von Roaming-Gebühren verständigt. „Dauerhaftes Roaming“ war in jenem Beschluss nicht vorgesehen, was das im Detail bedeutet, sollte die EU-Kommission ausarbeiten.
 
Vertreter der Staaten sollen nun am kommenden Montag über den ergänzten Vorschlag abstimmen. Zudem stehen noch Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und den Staaten darüber aus, inwieweit sich Anbieter untereinander weiterhin Gebühren für die Netznutzung in Rechnung stellen dürfen. Dem ursprünglichen Zeitplan zufolge sollten neue Roaming-Regelungen zum 15. Juni 2017 in Kraft treten. [dpa/buhl]

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