Richter-Verbund: keine Live-Übertragung von Urteilen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Deutsche Richterbund möchte an dem Verbot von Kameras in Gerichtssälen festhalten. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die Live-Übertragung von Urteilen vorsieht.

Der Deutsche Richterbund sieht Pläne der Bundesregierung skeptisch, bei Gerichtsverfahren häufiger Kameras zuzulassen. Das seit Jahrzehnten bestehende Verbot für TV-Aufnahmen habe durchaus seine Berechtigung, sagte Verbandschef Jens Gnisa aus Anlass des Deutschen Juristentages der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch).“Die Aufgabe der Justiz ist es, die Wahrheit zu ermitteln. Durch Kameras im Gerichtssaal werden alle Beteiligten negativ beeinflusst, insbesondere die Angeklagten und die Zeugen.“

Er halte es deshalb für falsch, dass Verfahren insgesamt aufgezeichnet werden, auch wenn es um historisch bedeutsame Prozesse gehe. Gnisa warnte: „Manch ein Angeklagter wird die Gelegenheit zur Inszenierung für die Nachwelt nutzen.“
 
Beim Deutsche Juristentag, der noch bis Freitag in Essen tagt, geht es auch um das Thema Öffentlichkeit in Strafverfahren. Ende August hatte das Bundeskabinett dazu einen Gesetzentwurf aus dem Justizministerium verabschiedet, der nun vom Bundestag weiter beraten wird. Demnach sollen historisch bedeutsame Prozesse per Videokamera aufgezeichnet und den Archiven zur Verfügung gestellt werden. Auch Fernsehübertragungen von Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte – etwa des Bundesgerichtshofes – wären dann erlaubt.
 
Gnisa sagte zu letzterem Aspekt: „Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Gerichte sich für das Interesse der Öffentlichkeit weiter öffnen.“ Die Bundesgerichte hätten da eine besondere Verantwortung. „Dafür brauchen sie allerdings vor allem auch gut ausgestattete Pressestellen.“[dpa/kw]

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