Das Mainzer Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Wahl des neuen ZDF-Intendanten abgelehnt. Ein Mann aus Hessen wollte die für Freitag in Berlin geplante Abstimmung stoppen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Dafür gebe es jedoch keinen rechtlichen Anlass. Der Mann hatte sich beim ZDF für die Wahl zum Intendanten beworben – ohne Erfolg. Unter anderem war er von keinem Mitglied des Fernsehrates unterstützt worden. Dieses Gremium wählt den Intendanten. Einziger Kandidat für die Nachfolge von Markus Schächter ist bisher Programmdirektor Thomas Bellut.
Das Wahlverfahren sieht vor, dass ein Kandidat die Fürsprache von zumindest einem der 77 Fernsehräte benötigt. Dass sich der Antragsteller von dieser Regelung benachteiligt sieht, ließen die Verwaltungsrichter nicht gelten. Habe ein Bewerber keinerlei Unterstützer, dann werde er auch das hohe Quorum von drei Fünfteln der Stimmen kaum erreichen, das für die Wahl nötig ist. An der mangelnden Einladung zu einer persönlichen Vorstellung konnten die Richter ebenfalls nichts Unrechtsmäßiges erkennen.
Der Feuilleton-Chef der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, Claudius Seidl, hatte sich in den vergangenen Wochen ebenfalls als Intendantenkandidat beim ZDF ins Spiel gebracht – nach seinen Worten „aus der Laune einer Glosse“ heraus (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Er stecke jedoch nicht hinter dem Eilantrag, versicherte der Journalist der Nachrichtenagentur dpa. [dpa/ar]
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