Klagen gegen das neue Abgabenmodell: Rheinland-Pfalz, das in der Rundfunkpolitik federführende Bundesland, rechnet mit Beschwerden gegen die Haushaltspauschale. Zunächst müssen allerdings alle Landtage dem entsprechenden Staatsvertrag zustimmen.
„Das gesamte Rundfunkrecht ist durchgeklagt und ausgeurteilt. Es wäre ein Wunder, wenn der neue Staatsvertrag nicht auch irgendwann beklagt würde“, sagte der Chef der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD). Das bereite ihm aber keineswegs schlaflose Nächte, denn die Reform stehe juristisch auf einem sehr soliden Fundament. Ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof sowie die Ausführungen etlicher Medienrechtler hätten diese Auffassung ausdrücklich bestätigt.
Von 2013 an soll eine neue pauschale Abgabe für alle Haushalte undBetriebsstätten die gerätebezogene Rundfunkgebühr ersetzen. Sie giltdann unabhängig von der jeweiligen Zahl der Geräte. Derzeit sindmonatlich 5,76 Euro nur für Radioempfang und 17,98 Euro für Fernsehenund Radio fällig. Künftig sollen aber auch die bundesweit mehr als zweiMillionen Radiohörer ohne TV-Geräte die gleiche Pauschale wie allezahlen.
Stadelmaier begründete diesen Schritt mit Blick auf die Solidargemeinschaft: „Es geht um einezielgerichtete Abgabe zur Bereitstellung von öffentlich-rechtlichemRundfunk als wesentlichem Bestandteil der Meinungsbildung in unsererDemokratie“. Ohne die Öffentlich-Rechtlichen wäre unsere Gesellschaft eine andere.
Auch den Vorwurf neuer Datelschnüffelei wies der Staatssekretär zurück: „DieGebühreneinzugszentrale (GEZ) erhebt auch künftig Daten, aber es wirdviel schonender sein“. Zwar wird die Behörde zum Beispiel die Einwohnermelderegisterheranziehen, die Kontrollen hinter der Wohnungstür würden dagegenweitgehend entfallen.
Das neues System sei generell einfacher und gerechter. Stadelmaier bestätigte, dass die GEZ für die „umfangreichen Vorarbeitender Reform“ ihr Personal um mehrere hundert Mitarbeiter aufstockt. Diesewürden beispielsweise ein Betriebsstättenregister erstellen. Spätersolle die Beschäftigtenzahl aber auf einen niedrigeren Stand als wiederzeit rund 1 150 Mitarbeiter sinken.
Das neue Gebührenmodell werde im Vergleich zum heutigen Systemvermutlich „aufkommenneutral“ sein, ergänzte der Staatskanzleichef. „BeiGebühren von jährlich rund acht Milliarden Euro, 39 bis 40 MillionenHaushalten und Millionen Betriebsstätten gibt es aber Rechenunschärfen“.Würde insgesamt mehr Geld als jetzt kassiert, würde in derdarauffolgenden Gebührenperiode die verlangte Monatssumme sinken, sagteStadelmaier. „Gibt es aber eine Unterdeckung, dann müsste anschließendeine Erhöhung kommen“. [Jens Albes/js]
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