Der Breitbandausbau kommt nicht nur den beteiligten Verbänden zu langsam voran. Mit einem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz soll nun vor allem der Glasfaserausbau erleichtert werden. Auch für den Mobilfunk werden die Möglichkeiten erweitert.
Die andauernden Debatten um Vectoring oder Glasfaser als idealem Weg beim Breitbandausbau behindern den Plan der Regierung, bis 2018 flächendeckend mindestens 50 Mbit/s in allen Haushalten zur Verfügung zu stellen, erheblich. Mit dem am Donnerstag vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) soll nun vor allem der Glasfaserausbau deutlich erleichtet und damit neuer Schwung in den stockenden Ausbau der Bandbreiten gebracht werden.
Das Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter bestehende Strom- oder Abwassernetze für den Breitbandausbau mit nutzen können. Dies gilt für Straßen, Schienen und Flüsse und soll vor allem helfen, die Kosten zu reduzieren, eines der Hauptargumente vor allem der Telekom gegen Glasfaser. Auch sollen beim Neubau von Mehrfamilienhäusern verpflichtend Leerrohre verlegt werden, um für einen späteren Anschluss das Verlegen von Glasfaser bis in die Wohnung (FttH) zu erleichtern.
„Clevere Telekommunikationsanbieter können jetzt deutlich Ausbaukosten sparen und damit zukünftig mehr Bürger per Glasfaser an das Internet anschließen“, erklärte Ulrich Lange, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur, die Vorteilen des neuen Gesetzes.
Neben dem Glasfaser- soll auch das Mobilfunknetz dank des Gesetzes einfacher ausgebaut werden können, so dürfen nun auch Ampeln oder Laternen als Standorte für Mobilfunksender genutzt werden. „Das senkt die Ausbaukosten für hochmoderne, engmaschige 5G-Netze und schafft eine gute Basis für innovative Anwendungen wie das automatisierte Fahren“, führt Thomas Jarzombek, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Digitale Agenda, aus. Noch ist das Gesetz jedoch nicht in Kraft, dazu muss noch der Bundesrat zustimmen. [buhl]
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