Schon zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung warnten Datenschützer vor einer schnellen Ausweitung. Ein am Mittwoch verabschiedeter Gesetzesentwurf scheint die Kritiker zu bestätigen.
Nach langen, auch öffentlichen Diskussionen war im Herbst 2015 trotz aller Widerstände die Vorratsdatenspeicherung wiedereingeführt worden. Die damit mögliche anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten aller Bürger war vor allem von Datenschützern kritisiert worden, zudem wurde vor einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung gewarnt. Der am Mittwoch verabschiedete Gesetzesentwurf der Bundesregierung scheint diese Vorahnungen zu bestätigen.
Wie die „Zeit“ berichtet, sollen die Daten künftig auch bei Einbruchdiebstählen herangezogen werden können. Begründet wird dies damit, dass die Strafverfolgungsbehörden auch Zugriff auf Standortdaten (also der Daten über Zeitpunkt und Standort eines Telefonats bzw. einer aktiven Internetverbindung) benötigen würden.
Allerdings steht dieses Vorhaben im Gegensatz zu den ursprünglichen Ansinnen, nur bei „schwersten Straftaten wie Mord und Totschlag sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ Ermittlern Zugang zu den Daten zu erlauben, wie es Bundesjustizminister Heiko Maas 2015 erklärte.
Bereits im Januar 2016 war über Pläne spekuliert worden, dem Verfassungsschutz Zugriff auf die Daten zu gewähren. Mehrere Versuche, das Gesetz über Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu kippen, scheiterten bisher. [buhl]
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