Regierung schafft Störerhaftung im dritten Anlauf ab

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die sogenannte Störerhaftung wurde von vielen Experten als wichtiger Grund für die schleppende Ausweitung des offenen WLAN-Netzes in Deutschland angesehen. Mit der dritten Änderung des WLAN-Gesetzes will die Bundesregierung diese Hürde nun abbauen.

Im dritten Anlauf hat die Bundesregierung am Mittwoch ein neues WLAN-Gesetz auf den Weg gebracht. Damit werde der Weg für mehr offenes WLAN in Deutschland frei gemacht, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Zudem werde damit die Störerhaftung „rechtssicher abgeschafft“. Bislang konnten Anbieter von öffentlichen Hotspots für Rechtsverstöße Dritter haftbar gemacht werden, wenn diese etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte über das Netz tauschten. Kritik kam erneut von Verbänden, ihnen gehen die Änderungen nicht weit genug.

Der dritte Entwurf des Gesetzes war notwendig geworden, um es europäischem Recht anzupassen. Im September hatte der Europäische Gerichtshof auf Antrag des Landgerichts München in einem Fall geurteilt, bei dem es um Rechtsverstöße in einem öffentlichen WLAN-Hotspot ging. Der WLAN-Betreiber könne zwar nicht auf Schadenersatz haftbar gemacht werden, urteilten die europäischen Richter. Eine nationale Behörde könne ihm jedoch auftragen, seinen WLAN-Zugang etwa durch ein Passwort zu schützen.
 
Mit dem nun auf den Weg gebrachten Gesetz will die Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung endgültig abschaffen. WLAN-Betreiber müssten ihr Netz weder verschlüsseln, noch brauchten sie eine Vorschalt-Seite, sagte Zypries. Damit seien wesentliche Hürden abgeschafft. „Wir erwarten uns davon den entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots, um im europaweiten Vergleich aufzuholen.“
 
Von vielen Nutzern könne dies jedoch als „Freibrief“ für Rechtsverletzungen unter dem Deckmantel der Anonymität verstanden werden, kritisierte der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware BIU. Dem Digitalverband Bitkom geht die jetzige Ausgestaltung des Gesetzes hingegen nicht weit genug. Das Gesetz schaffe mit unbestimmten Rechtsbegriffen und Widersprüchlichkeiten „ein großes Risiko an Sperranordnungen“. Dass Rechteinhaber von Anbietern bei einem Urheberrechtsverstoß eine Sperrung verlangen können sollen, lehnt auch der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber Anga ab. [dpa/buhl]

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14 Kommentare im Forum
  1. Ich verstehe das ganze nicht! Schon jetzt gibt es viele öffentliche Hotspots wo man OHNE Anmeldung und OHNE Passwort surfen kann. Man muss lediglich die AGBs akzeptieren und zack ist man ins Internet, Beispiele hierfür: Media Markt, Saturn, Kaufhof usw. Wieso gibt es die, wo doch alle angeblich belangt werden könnten?
  2. @suniboy Ich denke da haftet ein VPN Anbieter.. Das Freifunk Projekt surft unter einem Schwedischen VPN..
  3. Naja, aber wichtig ist doch was hinten raus kommt. Dann sollen das halt alle über schwedische oder nigerianische oder sonstwelchen VPNs machen -Hauptsache man ist drin...
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