Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat im Zuge der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der rechtsextremen NPD abgelehnt.
Die Rechtsabteilung des Senders sei nach einer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beitrag offenkundig gegen geltendes Recht verstoße, teilte die ARD-Anstalt am Freitagabend mit. Der Spot erwecke den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen Mitbürgern begangen würden. Er sei damit geeignet, „diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden“ und erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung gemäß §130 StGB, argumentierte der Sender.
Der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei werde die Möglichkeit eingeräumt, bis zum kommenden Montag (15. August, 10.00 Uhr) einen entsprechend geänderten Werbespot vorzulegen, hieß es weiter. Wahlwerbung läuft zwar außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders und unterliegt inhaltlich der Verantwortung der Parteien. Unbeachtet dessen kann eine Ausstrahlung abgelehnt werden, falls schwerwiegenden Verstöße gegen allgemeine Gesetze vorliegen. [ar]
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