Das Online-Angebot des 23. Januar 2017 war nicht rechtens. Der RBB greift dem neuen Telemedienvertrag vor und wird sich ähnlich wie der WDR im Netz nun in Zurückhaltung üben. Veranlasst hat das ein nun beendeter Rechtsstreit.
Welchen Content dürfen die öffentlich-rechtlichen im Internet anbieten und welchen nicht? Diese Frage treibt Juristen und Verleger seit längerem um. Letztere bangen um ihre Existenz, sollten die öffentlich-rechtlichen Anstalten weiter in Geschäftsbereichen der Zeitungsverlage und deren Nachrichtenseiten vordringen.
Dabei spielt der Begriff der Presseähnlichkeit eine zentrale Rolle. Im juristischen Kern geht es um den Umfang der angebotenen Texte. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg im juristischen Streit mit fünf regionalen Zeitungenüber sein Angebot rbb24.de kassiert.
Das Potsdamer Landesgericht hat an diesem Mittwoch das Online-Nachrichtenangebot des RBB vom 23. Januar 2017 als unzulässig eingestuft. Die Urteilsbegründung steht noch aus.
Chefredakteur Christoph Singelnstein betont auf rbb.de, dass das Online-Angebot sich seit 2017 bereits deutlich angepasst hätte.
Auch die RBB-Intendantin Patricia Schlesinger erklärt, dass der RBB grundsätzlich an einer engen Zusammenarbeit mit Verlegern aus der Region interessiert sei. Man baue auf den neuen Telemedienvertrag. Dieser werde einen klaren Rahmen setzen, sodass juristische Auseinandersetzungen in Zukunft vermeidbar seien. Geplant ist, dass Angebote der öffentlich-rechtlichen ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton verlagern.
Dem kommt der RBB auch in Anbetracht der gerichtlichen Entscheidung nun nach und greift damit auf die höchstwahrscheinlichen Entwicklungen der Zukunft vor. [ds]
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