Vier Tageszeitungen hatten gegen das Telemedienangebot auf radiobremen.de geklagt. Es sei zu presseähnlich und damit nicht vereinbar mit dem Rundfunkstaatsvertrag, lautete der Vorwurf.
„Weser-Kurier“, „Nordsee-Zeitung“, „Osterholzer Kreisblatt“ und „Delmenhorster Kreisblatt“ hatten für die Musterklage vor dem Landgericht das Angebot vom 16. Januar 2017 ausgewählt und Unterlassungsklage eingereicht.
Dieser Forderung kommt Radio Bremen nun nach und gibt somit im Streit mit den Verlegern lieber klein bei, anstatt ein vielleicht strengeres Urteil abzuwarten.
Mit der Unterlassungserklärung kommt Radio Bremen einem Urteil zuvor. Das Gericht hatte im Zuge der Verhandlung bereits die Tendenz erkennen lassen, das es Teile des beanstandeten Angebots auf radiobremen.de als presseähnlich ohne Sendungsbezug ansehe. Es läge somit ein Verstoß gegen der Rundfunkstaatsvertrag vor.
Der Sender verpflichtet sich, die Version seiner Homepage vom 16. Januar 2017, auf der die Anklage beispielhaft fußte, in der Urform nicht mehr anzubieten. Dies dürfte für Radio Bremen verkraften zu sein, da es sich wie bei den anderen öffentlich-rechtlichen Seiten um tagesaktuelle Homepages handelt. Die Seite vom Januar also ohnehin keine Rolle mehr spielt. Was dieses Zugeständnis jedoch für die Zukunft der Internetauftritte aller Anstalten und den Sendeauftrag bedeutet, ist noch nicht abzusehen.
Der Sender übernimmt auch sämtliche Kosten des Verfahrens. [jrk]
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