Raab darf Brainpool-Anteile doch nicht an Banijay verkaufen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Am Ende hat Stefan Raab beim Versuch seine Brainpool-Anteile nach Frankreich zu Verkaufen wohl doch nicht mehr gut lachen. Zumindest wird er vorerst gerichtlich an seinen Plänen gehindert.

Die Lage ist vertrackt: Stefan Raab möchte gerne das verbliebene Achtel, dass er an Brainpool noch hält, zu Geld machen. Einst besaß der Entertainer gar 25 Prozent an der Produktionsfirma.

Als aber die französische Konkurrenz von Banijay ins Geschäft mit 50 Prozent einstieg, halbierten Raab und seine drei Partner (der aktuelle Geschäftsführer Andreas Scheuermann sowie die beiden Gründer Ralf Günther und Jörg Grabosch; alle ebenfalls mit 25 Prozent an der Firma beteiligt) ihre Anteile im Tausch gegen ein nicht näher bekanntes, aber wohl zufriedenstellendes Sümmchen. Nachdem Raab nun seine Restanteile erneut an die französische Fernsehgruppe veräußern wollte, setzten diese schnurstracks Scheuermann und Grabosch vor die Tür.

Letzterer klagte dagegen vor dem Landgericht Köln und bekam nun vorerst in dem Punkt, dass er Raabs Pläne für unrechtens halte, Recht. Die Richter teilen die Ansicht Graboschs, dass Brainpool durch den Verkauf an Banijay in Abhängigkeit zu einem direkten Konkurrenten gerate. Der Verkauf an die Franzosen ist demnach vorerst auf Eis gelegt.

Auf der anderen Seite wurde aber auch eine einstweilige Verfügung, die gewährleistete, dass Grabosch und Scheuermann in ihren bisherigen Positionen im Unternehmen weiterarbeiten durften, vom Gericht wieder einkassiert.

Der Brainpool-Gründer dürfte das Urteil also mit einem lachenden und einem weinendem aufgefasst haben. Wie das Online-Portal „turi2.de“ berichtet führt bis auf Weiteres nun Peter Langenberg von Banijay die Geschäfte von Brainpool. [dpa]

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