Bei der Fußball-Weltmeisterschaft in diesem Sommer darf auch nach Mitternacht noch brasilianische Lebensfreude in deutschen Städten herrschen.
Das Bundesumweltministerium hat vergangene Woche den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, wonach die Übertragung von Spielen auf Großleinwänden auch nach 0 Uhr erlaubt sein soll, berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Die Public- Viewing-Verordnung ist auf Wunsch der Länder entstanden, weil sie für die Zeit der Weltmeisterschaft vom 12. Juni bis 13. Juli Konflikte mit Anwohnern befürchten. Wegen der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Brasilien werden in der Vorrunde zehn Spiele um 0 Uhr angepfiffen, eines sogar um 3 Uhr nachts.
In der Finalrunde sind es noch mal neun Spiele um 22 Uhr. Nach Bundesimmissionsschutzgesetz dürfen öffentliche Veranstaltungen ab 22 Uhr in „allgemeinen Wohngebieten“ nur noch Geräusche von 40 dB(A) verursachen. Beim Public Viewing, etwa auf dem Hamburger Heiligengeistfeld, rechnet das Umweltministerium allerdings mit Jubel in einer Lautstärke von mindestens 65 dB(A).
Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hält die Ausnahme vom Lärmschutz für gerechtfertigt: „Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu.“ Das Ministerium appelliert allerdings an die Kommunen, das Public Viewing nicht für jede unbedeutende Partie zu genehmigen. „Nach zwei Fußballnächten sollten die Bürger auch mal eine Nacht Ruhe haben“, heißt es im Ministerium. [fp]
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