Nach Mainz und Koblenz nun Hamburg: Von Mittwoch an wird sich das Landgericht der Hansestadt mit der „Schmähkritik“ von ZDF-Moderator Böhmermann befassen. Der Kläger ist auch hier der türkische Präsident Erdogan.
Das Hamburger Landgericht will von Mittwoch an klären, ob ZDF-Moderator Jan Böhmermann sein Gedicht „Schmähkritik“ zumindest in Teilen weiter verbreiten darf. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat als Privatmann gegen den Satiriker geklagt und will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird. Darin hatte Böhmermann das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
Mit einer Entscheidung ist am ersten Verhandlungstag nach Gerichtsangaben nicht zu rechnen. Für die Urteilsverkündung soll es einen weiteren Termin geben.
Auf Erdogans Antrag hatte das Hamburger Landgericht am 17. Mai bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen. Er darf seitdem den größeren Teil seines Gedichts nicht wiederholen, das er am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen hatte. Es geht hierbei um Passagen, die Erdogan dem Gericht zufolge angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16). Im Fall einer Zuwiderhandlung drohte Böhmermann ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Das Gericht hat die damalige Verfügung damit erklärt, dass es zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Antragstellers habe abwägen müssen. In Form von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter finde ihre Grenze, wo es sich um eine reine Schmähung handele oder die Menschenwürde angetastet werde, teilte das Gericht mit.
Durch das Aufgreifen rassistisch einzuordnender Vorurteile und einer religiösen Verunglimpfung sowie angesichts der sexuellen Bezüge des Gedichts überschritten die fraglichen Zeilen das vom Kläger hinzunehmende Maß. Die übrigen Teile setzten sich in zulässiger Weise satirisch mit aktuellen Vorgängen in der Türkei auseinander.
Der türkische Präsident hatte im Oktober in Mainz und Koblenz eine juristische Schlappe in seinem Vorgehen gegen den Satiriker erlitten. Anfang Oktober stellte die Staatsanwaltschaft Mainz die Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung nach Paragraf 185 und wegen Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs ein. Dagegen legte Erdogan Beschwerde ein, die die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz als unbegründet zurückwies. [dpa]
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