Im Kampf um regionalisierte Werbung geht ProSiebenSat.1 den nächsten Schritt und reicht eine Beschwerde gegen den Rundfunkstaatsvertrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
Mit einer Verfassungsbeschwerde will ProSiebenSat.1 das Verbot für regionalisierte TV-Werbung zu Fall bringen. Am Dienstag hat die Mediengruppe die Beschwerde gegen den neuen Rundfunkstaatsvertrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Bei regionalisierter Werbung handelt es sich um TV-Spots, die zwar in einem bundesweitem Programm zu sehen sind, aber nicht im gesamten Bundesgebiet ausgestrahlt werden müssen. ProSieben hatte dieses Modell seit einiger Zeit umgesetzt, jedoch stellen sich Rundfunkstationen und Presseverlage gegen diese Praxis. Und der neue Rundfunkstaatsvertrag, der im September 2015 verabschiedet wurde, schränkt die Nutzung dieser Form von Werbung stark ein.
Denn laut dem Gesetz dürfen bundesweite Sender nur dann regionalisierte Werbung ausstrahlen, wenn das Landesrecht es ausdrücklich zulässt. Für ProSiebenSat.1 verletzt diese Festlegung die Rundfunkfreiheit. Die Mediengruppe spricht mit Blick auf die Einschränkungen, die neben der landesrechtlichen Zulassung noch eine weitere Vorab-Genehmigung von Inhalten umfasst, sogar von Zensur.
Auch den Gleicheitssatz sieht ProSiebenSat.1 verletzt, da bundesweite Sender keine regionale Werbung zeigen dürfen, während es Verlagen oder Web-Anbietern mit nationaler Reichweite erlaubt sei. Ob die Beschwerde angenommen wird, muss das Bundesverfassunggericht erst noch entscheiden. [buhl]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com