Wegen Schleichwerbung, der ungenügenden Trennung von Programm und Werbung sowie eines Verstoßes gegen journalistische Grundsätze sprachen die Medienhüter Beanstandungen gegen Sat.1, Sport 1 und Anixe SD aus.
Gleich mehrere Verstöße hatten die Medienwächter auf ihrer jüngsten Sitzung zu beanstanden. Es ging dabei um einen Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot, mangelnde Trennung von Werbung und Programm sowie eine Verletzung journalistischer Grundsätze. Ins Visier der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) gerieten dabei die Fernsehsender Sat.1, Sport 1 und Anixe SD.
Bei Sat.1 bemängelten die Medienwächter die journalistische Sorgfaltspflicht. Sie befanden einen Beitrag für die Sendung „Akte 2016 – Rabenväter“, die am 19. Juli 2016 22.45 Uhr ausgestrahlt wurde, für nicht sachlich genug. Eine Sat.1-Journalistin hatte den Sachverhalt säumiger Unterhaltszahlungen einseitig aus der Perspektive der Tochter geschildert, die Seite des Vaters war in dem Beitrag nicht dargestellt worden. Auch sei für die Recherche eine versteckte Kamera benutzt worden.
In der Sport-1-Sendung „Fußball live – UEFA Europa League Countdown“ vom 7. April 2016 sahen die Medienwächter der ZAK einen Verstoß gegen das Gebot der Unterscheidbarkeit von Werbung und Programm gegeben. Die Moderatorin hatte „weitere Informationen“ angekündigt. Statt redaktioneller Inhalte, die diese Ansage erwarten ließ, folgte der Werbespot eines Sportwettenanbieter, dem ein Werbetrenner voranging. Zudem sei der Spot mit redaktionellen Elementen aufbereitet worden, sodass er nicht eindeutig als Werbung erkenntlich war.
In der Sport-1-Sendung „Fußball live – UEFA Europa League Countdown“ vom 7. April 2016 sahen die Medienwächter der ZAK einen Verstoß gegen das Gebot der Unterscheidbarkeit von Werbung und Programm gegeben. Die Moderatorin hatte „weitere Informationen“ angekündigt. Statt redaktioneller Inhalte, die diese Ansage erwarten ließ, folgte der Werbespot eines Sportwettenanbieter, dem ein Werbetrenner voranging. Zudem sei der Spot mit redaktionellen Elementen aufbereitet worden, sodass er nicht eindeutig als Werbung erkenntlich war.
Für Anixe SD konstatierten die Medienhüter einen Verstoß gegen das Verbot von Schleichwerbung. In der Sendung „Anixe Car-News“ vom 29. März 2016 waren die präsentierten Autos offensiv beworben wurden. Die ZAK begründete diese Entscheidung mit den „geradezu schwärmerische Formulierungen“. Des weiteren kritisierten die Medienhüter, dass es sich bei der Sendung um eine minimal modifizierte Version des Formats „Car-News.TV“ handelte, das von dem Unternehmen Car-News.TV zur kostenlosen Verbreitung angeboten wird.
[kw]
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