Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass Verleger für die Nutzung der von den Sendern bereitgestellten Texte, Bilder, Trailer und Audiosequenzen für elektronischen Programmführern eine angemessene Vergütung an die VG Media zahlen müssen.
Die VG Media ist unter anderem zuständig bei der Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte des Programmbegleitmaterials der Privatsender in elektronischen Programmführern und lag seit 2008 im Streit mit den Verband der Deutschen Zeitungsverleger (VDZ). Mit der letztinstanzlichen Entscheidung des BGH bestätigten die Karlsruher Richter das Urteil des OLG Düsseldorf vom 3. November 2010, teilte die VG Media am Donnerstagabend mit.
Das Urteil des OLG Düsseldorf ist somit rechtskräftig (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Der VDZ hatte im Auftrag seiner Mitgliedsverlage gegen die VG Media geklagt, um ein kostenloses Nutzungsrecht der Programmbegleitmaterialen der Sender in EPGs und Online-Programmzeitschriften zu erwirken.
Mehrere Landes- und Oberlandesgerichte haben die urheberrechtliche Schutzfähigkeit des von den privaten Sendern erstellten Programmbegleitmaterials einheitlich und umfänglich bestätigt. Somit sind Betreiber von elektronischen Programmführern, die auf dem Computer, mobilen Endgeräten oder dem Fernseher empfangbar sind, verpflichtet, für die Nutzung der von den Sendern bereitgestellten Texte, Bilder, Trailer und Audiosequenzen eine angemessene Vergütung an die VG Media zu zahlen und entsprechende Lizenzverträge abzuschließen. [mho]
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