Produzenten und ARD erweitern Modell zur Rechteteilung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Modalitäten für die Verwertungsrechte der von der ARD teilfinanzierten Produktionen müssen mit dem neuen Medienstaatsvertrag wahrscheinlich angepasst werden. An dieser Stelle greift man sicherheitshalber schon einmal vor.

Die ARD hatte sich jüngst zu einer erweiterten Rechteteilung bei teilfinanzierten Auftragsproduktionen verpflichtet und nun bestehende Regelungen mit den Produktionspartnern erweitert.

„Bei teilfinanzierten Auftragsproduktionen können sich Produzenten von Beginn an mit einem eigenen Finanzierungsanteil werthaltige Rechte sichern“, erklärt die ARD-Filmintendantin Karola Wille die kürzlich erfolgte Einigung.

Dadurch soll ein fairer Interessensausgleich zwischen den Interessen der Nutzer aber auch den Verwertungsmöglichkeiten der Produzenten gesichert werden. Durch das von der ARD entwickelte „Schichtmodell“ können sich die an der Herstellung einer Produktion beteiligten Parteien unterschiedliche Verwertungsrechte sichern.

Die neue Regelung soll bereits ab dem 1. August gelten. Laut des ARD-Produzentenberichtes 2017 hat die ARD im Jahr 2016 rund 718 Millionen Euro in Produktionen mit rund 1000 Vertragspartnern investiert. Auch der Vorsitzende der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen äußerte sich positiv über die neuen Rahmenbedingungen.

„Produzentenallianz und ARD ist es einmal mehr in konstruktivem Zusammenwirken gelungen, Rahmenbedingungen für die Verweildauern bei teilfinanzierten Produktionen in den Mediatheken zu entwickeln. Diese bieten beiden Seiten, Sendern wie Produzenten, Verlässlichkeit. Finanzierungsbeiträge der Produzenten erfahren eine transparente Bewertung und flexible Kompensation.“[ds]

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