Stuttgart – Bei den heutigen Verhandlungen im ARD-Hauptstadtstudio will die Allianz Deutscher Produzenten Film und Fernsehen erreichen, dass Künstler und Programm-Urheber an Erlösen aus der digitalen Verwertung beteiligt werden.
Federführend für die ARD ist dabei die stellvertretende MDR-Intendantin Karola Wille, berichtet heute die Süddeutsche Zeitung (Online). Parallel finden außerdem Verhandlungen der Allianz mit kommerziellen Sendern statt.
Doch gerade bei den Öffentlich/Rechtlichen entstehen mit Mediatheken und digitalen Spartensendern wie Eins Festival oder dem ZDF Infokanal neue Abspielflächen. Dabei ist gerade für diese Zusatzkanäle die Lizenzzur Wiederholung von TV-Filmen, Serien sowie Dokumentationen eine wichtige Geschäftsgrundlage. Auf der Grundlage des neuen Rundfunkstaatsvertrages werde es ARD und ZDF bald auch möglich sein, Inhalte, sofern dafür unabhängige Tochterunternehmen gegründet werden, kommerziell zu vermarkten, heißt es in der SZ.
Und hier treten die Produzenten in Erscheinung, da sie in dieser Lage nicht pauschal sämtliche Rechte an die Sender abtreten wollen. Erklärtes Ziel der Allianz ist demnach eine Splittung der Lizenzverträge. Dabei sollen die primären Rechte – im Wesentlichen TV-Erstsenderecht mit Wiederholungen – zeitlich und nach Zahl der Ausstrahlungen begrenzt werden. Nach Meinung der Produzenten könne nur so ein Markt für Zweitverwertungen noch funktionieren. Von Erlösen aus allen anderen Nutzungen (Zweitrechte) sollen die Sender künftig auf Wunsch der Produzenten höchstens zur Hälfte profitieren können. Diese sogenannten Rechte zweiten Grades, zu denen die Allianz die Nutzung für Video-On-Demand- und Auslandsrechte, Videoauswertung sowie die Ausstrahlung in neuen Spartenprogrammen oder im Internet zählt, sollen grundsätzlich beim Produzenten verbleiben.
Die Allianz Deutscher Produzenten Film und Fernsehen verweist unter anderem auf die europäischen Nachbarländer. In Frankreich existiert eine Quotenregelung, die Sender zur Auftragsvergabe an unabhängige Produzenten verpflichtet. Als unabhängig gilt aber nur, wer den Sendern lediglich ein einmaliges Ausstrahlungsrecht einräumt sowie zwei weitere Sendetermine binnen zweier Jahre. Das neue Modell der deutschen Produzenten hat aber auch die US-amerikanischen Fin-Syn-Rules (The Financial Interest and Syndication Rules) von 1970 im Sinn; sie begrenzten unter anderem die Auswertungsrechte durch die Sender und gelten als Grundlage der heute enormen Macht großer Produzenten im TV-Geschäft. [cg]
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