
München – Die Pro Sieben Sat 1 Media AG will sein Regionalfenster im bayerischen Wochenendprogramm einstellen und hat deshalb Klage beim Verwaltungsgericht München erhoben.
Die Ausstrahlung eines landesweiten Fensters am Wochenende auf Sat 1 ist Medienberichten zufolge laut Pro Sieben Sat 1 Teil der landesweiten Zuweisung für DVB-T-Übertragungskapazitäten in Bayern. Ähnliche Verpflichtungen habe der Sender RTL.
Eine entsprechende Vereinbarung mit der bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) beinhalte diese Verpflichtung und stamme noch von früheren Zusagen. Jedoch gehe die Rechtsauffassung der Pro Sieben Sat 1 Media AG und der BLM in dieser Sache auseinander, so die Pro Sieben Sat 1.
Auch sehe der Medienkonzern keine gesetzliche Ermächtigung zu einer solchen Verpflichtung. Aus diesem Grund habe man gegen die Nebenbestimmung Verwaltungsklage erhoben. Auch halte RTL die Rechtsgrundlage für die bayerische Sonderbelastung für fragwürdig. Es werde erwartet, dass der Rechtsstreit sich über mehrere Jahre hinziehen könnte. [ar]
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