
München – Die Pro Sieben Sat 1 Media AG streitet sich mit Verlagen um die kostenfreie Nutzung von Text- und Bildmaterial für die Berichterstattung des Fernsehprogramms.
Medienberichten zufolge untersagt der Vorstand des Medienkonzerns, Marcus Englert, fast allen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen die Nutzung von PR-Material ab 15. Februar. Demnach verschickte Pro Sieben Sat 1 einen Brief, in dem das Unternehmen Vereinbarungen, die die Nutzung von Text-, Bild-, Bewegtbild- und Audiomaterial betreffen, kündigt.
Offenbar versucht der hochverschuldete TV-Konzern mit allen Mitteln, Geld in die Kassen zu spülen. Bereits Anfang des Jahres hatte es einen Streit um von der VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen (kurz VG Media) geforderte Gebühren für den elektronischen Programmführer (EPG) gegeben (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Dabei hatten sich jedoch der Industrieverband ZVEI und die VG Media, deren Gesellschafter die RTL und die Pro Sieben Sat 1 Gruppe sind, geeinigt, woraufhin die VG Media ihre Forderung nach drei Euro pro Gerät mit EPG zurückzog.
Im Sommer dieses Jahres klagte der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) gegen die VG Media (DF berichtete ebenfalls). Diese verlangt seit 1. Januar 2008 eine Gebühr für die Nutzung von Bild- und Wortmaterial zur Darstellung von Fernsehprogrammen in den EPGs.
Für den Abruf eines EPGs auf Internetseiten verlangt die VG Media von Verlagen zwischen 0,02 und 0,04 Cent je Seitenabruf. Das sind mindestens 2 000 Euro pro Jahr, was viele Verlage nicht zu zahlen bereit sind. [ar]
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