Berlin – Der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, appelliert erneut an die Bundesregierung, den bestehenden Ausschluss der Privatsender von einer Entschädigung für das private Aufzeichnen ihrer Programme endlich aufzuheben.
Die Nichtberücksichtigung lasse sich weder mit europäischem noch mit nationalem Recht vereinbaren, erklärte Doetz. Aktuelle Gerichtsentscheidungen wie die des EuGH zur Weitersendung in Hotels haben den Schutz des technisch-wirtschaftlichen Aufwands der Sendeunternehmen bei der Erstellung des Sendesignals massiv gestärkt.
Es sei seit Jahren überfällig, dass der nationale Gesetzgeber die Ungleichbehandlung der Sendeunternehmen aufhebt, so Doetz. Bislang würden Sendeunternehmen im Unterschied zu anderen Rechteinhabern nicht dafür entschädigt, wenn durch private Aufzeichnungen der Programme etwa über einen Video- oder DVD-Rekorder Schäden bei der Erst- und Zweitauswertung der Programme entstehen, etwa wenn weniger Zuschauer die Programme während der Aufzeichung ansehen oder durch Aufzeichnungen ein Weiterverkauf erschwert wird.
In einer aktuellen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung hat auch das Oberlandesgericht Dresden im Zusammenhang mit Online-Videorekordern festgehalten, dass die Nichtberücksichtigung der Privatsender beim sog. Pauschalvergütungstopf europäischen Vorgaben widerspricht, wenn keine angemessene Beteiligung erfolgt. In den Topf fließen derzeit deutlich mehr als 100 Mio. Euro, die über Abgaben der Geräteindustrie und durch einen Anteil vom Verkaufspreis bei Leermedien wie CD- und DVD-Rohlingen als Kompensation dafür geleistet werden, dass geistiges Eigentum ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigt wird.
„Die Sender sahen sich daher gehalten, über ihre Verwertungsgesellschaft VG Media die Bundesregierung in Verantwortung zu nehmen, um Schäden durch die Nichtumsetzung europäischen Rechts abzuwenden und der nationalen Ungleichbehandlung ein Ende zu setzen. Auf europäischer Ebene sei der Verband deswegen bereits tätig geworden. Nun hat die VG Media auch eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Landgericht Berlin eingereicht“, teilte Doetz mit. [sch]
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