Jetzt droht Nutzern der im Juni 2011 stillgelegten Seite Kino.to doch noch Ärger. Die Staatsanwaltschaft fand auf den beschlagnahmten Rechnern die Daten von Premiumkunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang per Paypal zahlten.
Das berichtete das Nachrichtenmagazin „Focus“ in seiner aktuellen Ausgabe. Den Premiumusern drohe nun ein Strafantrag. Ein ähnliches Bezahlsystem wird auch auf der ebenfalls illegalen Nachfolgeseite Kinox.to angeboten. „Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts“, sagte der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy dem Magazin.
Noch in diesem Monat wolle die GVU gegen die Macher von Kinox.to Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien „eine Menge Hinweise bei uns eingegangen“, sagte sie. Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011 ist das sogenannte Streamen von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni 2011 in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal Kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.
Ende Oktober letzten Jahres war bereits ein Kino.to-Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Ein weiterer Drahtzieher muss drei Jahren ins Gefängnis. Das Amtsgericht Leipzig sprach den 27-Jährigen der gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. [su]
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