München – Der Pay-TV-Anbieter Premiere sieht nicht ein, warum das Unternehmen Unsatzsteuer zahlen muss und die öffentlich-rechtlichen Sender nicht.
Deswegen will der Bezahlfernsehsender jetzt Klage einreichen wie Finanz-Geschäftsführer Michael Börnicke am Rande der Medientage München sagte. Das Unternehmen muss 16 Prozent Umsatzsteuer zahlen, die öffentlich-rechtlichen Sender dagegen nicht.
Die Steuerbefreiung für ARD und ZDF führe zu einer „Ungleichbehandlung“, sagte Börnicke: Von 100 Euro Umsatz könne Premiere lediglich 84 Euro ins Programm investieren. Die öffentlich-rechtlichen Sender aber könnten die gesamten 100 Euro ungeschmälert einsetzen. [fp]
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