
Wien – Der österreichische Ableger des Pay-TV-Senders hat seine Unterlassungsklage gegen den Privatsender ATV vor dem österreichischem Verfassungsgerichtshof zurückgezogen.
Dies bestätigte Premiere Austria der Tageszeitung „Der Standard“. Grund des Rechtsstreits: Die Handy-TV-Rechte an der österreichischen Fußball Bundesliga. Der Zweitrechteinhaber ATV leitet sein Signal an den Mobilfunkanbieter A1 weiter, der die Bilder über UMTS ausstrahlt. Dies war Premiere Austria ein Dorn im Auge, die der Meinung waren, dass sie als Exklusivrechteinhaber auch über die Handy-TV-Ausstrahlung entscheiden dürfen.
Der Rechtsstreit zwischen den beiden Medienunternehmen zog sich seit April hin, Premiere Austria hatte bereits im Mai in zwei Instanzen verloren, bevor sie jetzt die Klage zurückgezogen haben. [lf]
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