Polizei-Aktion: „kino.to“ abgeschaltet – 13 Personen verhaftet

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat am Mittwoch (8. Juni) in einem Schlag gegen das größte deutschsprachige Filmraubkopienportal „kino.to“ zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet. Die Internet-Seite wurde abgeschaltet.

Unter Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) haben Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden zeitgleich in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen Razzien durchgeführt, teilte Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am Dienstag mit. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden fügte hinzu, dass der „Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“ bestehe.
 
In Deutschland beteiligten sich über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit an der Aktion, im Zuge derer die Polizei die Domain „kino.to“ beschlagnahmt hat. Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.
 
Auf der Webseite ist nur noch ein Verweis der Kriminalpolizei zu finden: „Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von Kino.to wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen“.

Im April hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen Strafantrag gegen die Organisation angestellt. Die mehrere Jahre dauernden Vorermittlungen zum System „kino.to“ würden auf „ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell“ hindeuten, das durch systematische Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten verschafft habe.
 
Die Indizien würden demnach auf eine enge Verflechtung von mehreren Streamhostern mit der Portalseite verweisen. Mindestens einer der Speicherdienste wird außerdem verdächtigt, für direkt abspielbare Filmraubkopien-Dateien aktiv zum Funktionieren des Systems „kino.to“ beigetragen zu haben. Es sei sogar möglich, dass dieser Dienst nur aus diesem Grund gegründet und von den Verantwortlichen der Portalseite selbst betrieben wurden.
 
Wiederholte Werbeeinblendungen auf der Portalseite sowie den Eingangsseiten der Hoster und der Verkauf von Premium-Zugängen für Intensiv-Nutzer haben nach GVU-Analysen „erhebliche Einnahmen“ generiert. Die weiterführenden Ermittlungen von INES, die nachdem der Strafantrag gestellt wurde, begonnen hatten, hätten den Anfangsverdacht kongretisiert, so dass bei den zuständigen Gerichten Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle beantragt wurden.
 
In Österreich hat das Portal für eine Einstweilige Verfügung gegen den Kabelnetzbetreiber UPC gesorgt, den der Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) beim Handelsgericht Wien erwirkt hatte. Den österreichischen UPC-Kunden sollte damit der Zugang zu dem Filmportal verwehrt werden. UPC Austria war von der VAP stellvertretend für den Betreiber der Streaming-Plattform, der mutmaßlich in Russland sitzt, zur Verantwortung gezogen worden (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
 
In Deutschland ist das Streamen von urheberrechtlich geschützten Inhalten rechtswidrig, da diese vom „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ vor unrechtmäßiger Vervielfältigungen, also illegalen Kopien, geschützt sind (UrhG §16). Da der Inhalte-Urheber an Portalen wie „kino.to“ keine Rechte abgetreten hat, greift auch die Privat-Kopie-Klausel nicht. Denn von illegalen Inhalten dürfen keine Kopien angefertigt werden – auch nicht temporär, wie es beim Streaming passiert. Die Daten werden dabei kurzfristig im Cache des PCs gespeichert und stellen eine Kopie dar, so Rechtsanwalt Jens Pauleit, der auf Medienrecht spezialisiert ist und bereits in TV-Shows wie „Ein Fall für Escher“ auftrat.
 
[Update] Nach Bekanntwerden der Razzien hat sich auf Facebook eine Gruppe mit dem Namen „Wir wollen kino.to zurück“ gegründet, die innerhalb einer Stunde 109 Mitglieder gewonnen hat. Außerdem wurden mehrere Facebook-Fanseiten mit ähnlichen Namen gegründet, deren Mitgliederzahlen minütlich anwachsen. Darin wird sogar zu Demonstrationen aufgerufen.
 
Lesen Sie hier eine Einschätzung zu möglichen juristischen Konsequenzen der Schließung von kino.to für die Nutzer des Streamingsdienstes
 
Update 15.48 Uhr: Weitere Informationen hinzugefügt
Update 16.27 Uhr: Informationen hinzugefügt[js]

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140 Kommentare im Forum
  1. AW: Polizei-Aktion: "kino.to" abgeschaltet - 13 Personen verhaftet Die Zeit wird kommen, bei der die Content-Mafia zur Verantwortung gezogen wird. Und nicht nur sie. Auch Politiker, Richter, Staatsanwälte, Polizisten, alle Menschen, die diese Kids kriminaliseren, die von ihrem Taschengeld keine BluRays und CDs bezahlen können, werden am Ende im Gefängnis landen. Sie sind die eigentlichen Kriminellen. Kultur ist ein Gut, das jedem zugänglich sein muss. Ein "Schutz" des "geistigen Eigentums" über 75 Jahre ist ein Verbrechen der Contentmafia, der Konzerne, die die Macht des Volkes aufheben, indem sie deren Vertreter im Parlament bestechen. Das derzeitige Copyright ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
  2. AW: Polizei-Aktion: "kino.to" abgeschaltet - 13 Personen verhaftet was schreibst du da für ein wirres zeug?????
  3. AW: Polizei-Aktion: "kino.to" abgeschaltet - 13 Personen verhaftet Ach Gottchen, für diverse Premiumaccounts bei den entsprechenden Hostern langt's aber dann doch noch Wenn ich mir was nicht leisten kann, hab ich noch lange kein recht darauf, mir das illegal "umsonst" zu besorgen.
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