Nach der Vorstellung des neuen Telemedienauftrags, der im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben werden soll, haben mehrere Vertreter der Filmwirtschaft in einer gemeinsamen Presseerklärung Kritik an den Plänen der Ministerpräsidenten geäußert.
Punkt zwei des Telemedienauftrags schafft die sogenannte die „Sieben-Tage-Regel“. Sie besagt, dass die Sender bestimmte Inhalte nur für eine bestimmte Zeit in ihre Mediatheken einstellen dürfen. Nun sollen ARD und ZDF Spiel- und Dokumentarfilme sowie Fernsehserien künftig zeitlich weitgehend unbegrenzt in ihren Mediatheken und auf kommerziellen Plattformen wie YouTube oder Facebook anbieten können.
Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, der Bundesverband Regie, die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft und der Verband Deutscher Drehbuchautoren kritisieren darin, dass die Belange der Kultur- und Kreativwirtschaft komplett ignoriert wurden.
Alfred Holighaus, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft „Wir sind fassungslos, dass die Politik die Bedenken der audiovisuellen Kultur- und Kreativwirtschaft komplett ignoriert und bis auf das Verbot der Presseähnlichkeit ausschließlich Interessen der Sendeanstalten bedient hat. Dabei steht die Filmbranche vor der gleichen Herausforderung wie die freie Presse: Nur wenn sich Inhalte über eine digitale Auswertung refinanzieren lassen, können wir eine vielfältige und kreative Medienlandschaft garantieren“.
Für die Dokumentarfilmer wird die Neuregelung nach Ansicht des Vorsitzenden der AG Dokumentarfilm Thomas Frickel zu einem geradezu existenziellen Problem. „Die meisten dokumentarischen Sendungen im deutschen Fernsehen werden von den Sendern nur zum Teil bezahlt. Der Beschluss verbaut uns die Möglichkeit, das Geld, das wir selbst in die Projekte stecken, jemals zurück zu bekommen.“
Der Verband der privaten Medien VAUNET begrüßt die Einigung zwischen Verlagen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk, fordert aber gleichzeitig eine vergleichbare Lösung auch im Wettbewerbsverhältnis zwischen den privaten und öffentlich-rechtlichen audiovisuellen Angeboten.
Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender von VAUNET – Verband Privater Medien: „Hier gelte es insbesondere zu verhindern, dass ARD und ZDF zukünftig massentaugliche europäische Lizenzware zum Abruf für 30 Tage einkaufen, um ihre Mediatheken kommerziell attraktiv zu machen. Aus Sicht der Privaten sei dies eine reale Bedrohung, die den Wettbewerb in dem noch jungen OTT- und VoD-Markt und die hier entwickelten Geschäftsmodelle in Frage stellen.“[jrk]
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