Apple hat einen weiteren Sieg in einem Patentstreit mit der Konkurrenz errungen. Das Landgericht München gab einer Klage statt, wonach Motorola ein Patent für eine Bildschirm-Scroll-Technik verletzt habe, bei der die Ansicht automatisch auf die zuletzt betrachtete Stelle zurückspringt – den so genannten „Gummibandeffekt“.
In einem Patentrecht-Prozess gegen den Konkurrenten Motorola hat Apple vor dem Landgericht München einen Sieg errungen. Wie die „Baseler Zeitung“ am Donnerstag auf ihrem Online-Portal berichtete, gab das Gericht einer Klage des US-Herstellers von Smartphones und Tablets wegen der Verletzung eines vom Europäischen Patentamt erteilten Patents in vollem Umfang Recht. Bei dem Patent mit der Nummer EP2126678 handelt es sich um eine technische Hilfe beim Scrollen auf Touchscreen-Displays, dem so genannten „Gummibandeffekt“.
Die Google-Tochter Motorola dürfte das Urteil hart treffen. Nach Informationen der „Baseler Zeitung“ hat Apple nicht nur Anspruch auf Schadensersatz, Motorola muss auch die mit der durch das Patent geschützten Technik ausgestatteten Geräte zurückrufen. Damit einhergehend müsse Motorola Auskunft über seine Verkäufe und Umsätze der entsprechenden Produkte geben. Das Urteil ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Motorola hat jetzt einen Monat Zeit um gegen das Urteil in Berufung zu gehen. [ps]
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