Am heutigen Dienstag (24. Juli) ging der Patentstreit zwischen dem koreanischen Elektronikhersteller Samsung und Apple vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht in die nächste Runde. Als Sieger verließen die Koreaner den Saal: Samsung darf sein Tablet Galaxy Tab 10.1 N weiter in Deutschland und Europa verkaufen.
Im Patentstreit mit Samsung musste der US-amerikanische Elektronikhersteller Apple eine herbe Niederlage einstecken, denn das Oberlandesgericht Düsseldorf wies den Antrag der Amerikaner, das Galaxy Tab 10.1 N in Deutschland und Europa zu verbieten, ab. In einer Pressemitteilung begründete der 20. Zivilsenat seine Entscheidung damit, dass das Samsung-Produkt das iPad von Apple „weder unerlaubt nachahme noch das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze.“, hieß es in der Stellungnahme.
Damit bestätigte der Senat die in einem ersten Eilverfahren im Februar getroffene Entscheidung des Landgerichts, die die von Samsung für die Tablet-Variante 10.1 N vorgenommenen Änderungen als ausreichend erklärt hatte. Apple war daraufhin in Berufung gegangen. Ob die Amerikaner auch diesmal erwägen, das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts anzufechten, ist bisher nicht bekannt.
Zumindest einen kleinen Erfolg konnte das in Kalifornien ansässige Unternehmen aber verbuchen: Das Samsung Galaxy Tab 7.7 darf in der europäischen Union mit Ausnahme von Deutschland nicht mehr vertrieben werden. Der Senat sah es als erwiesen an, dass das kleinere Modell die Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze und sprach sich daher für das Verbot aus.
[fm]
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