Werden bei „Pastewka“ Produkte und Marken in unangemessener Art und Weise präsentiert? In dieser Frage haben die deutschen Landesmedienanstalten keine Handhabe. Nun liegt der Fall bei der luxemburgischen Aufsichtsbehörde auf dem Tisch.
Wenn es nach den deutschen Landesmedienanstalten und ihrer Chefin Cornelia Holsten geht, handelt es sich bei dem Product Placement bei „Pastewka“ um Schleichwerbung (DF berichtete). Holsten hat jetzt, wie die „FAZ“ und „Horizont“ berichten, die luxemburgische Medien-Aufsicht AILA in der Sache hinzugezogen.
Dort hat Amazon Deutschland, das die Comedy-Serie über seinen Streaming-Dienst Amazon Prime anbietet, nämlich seinen Sitz. Das Recht hierzulande sieht vor, dass Bilder, wie sie „Pastewka“ gezeigt werden, zumindest zu Beginn oder im Abspann als Werbung kenntlich gemacht werden müssen.
Doch auch EU-intern gibt es Abmachungen, die sich gegen Schleichwerbung richten. Holsten nahm diese Regelungen nun zum Anlass, den Fall an die Luxemburger Behörde weiterzureichen. Die Chefin der Landesmedienanstalten hegt laut „FAZ“ den Verdacht, dass die dort zuständige AILA, eventuell wegen des Abzielens der Serie auf vorwiegend deutsches Publikum, bislang nicht aufmerksam geworden ist.
„Pastewka“ wurde aufgrund des erfolgreichen Starts bei Amazon Prime bereits um eine weitere Staffel verlängert. Produktplatzierungen, wie nun geschehen, wurden von der Produktion Brainpool während der Ausstrahlung der ersten sieben Staffeln auf Sat.1 noch im Rahmen deutscher Gesetzte gehalten. [jk]
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