Passauer Jurist klagt gegen neuen Rundfunkbeitrag

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Ein Jurist aus Passau will das neue Finanzierungsmodell für ARD und ZDF kippen. Die ab 2013 geplante Haushaltspauschale verstoße gegen den Gleicheitsgrundsatz des Grundgesetzes und stelle eine ungerechtfertigte Pauschalisierung dar.

Ein Bayer will das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen. Mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München will der Passauer Jurist Ermano Geuer die Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stoppen. Demnach sollen ab 1. Januar 2013 alle Haushalte und Betriebe eine Abgabe zahlen, unabhängig davon, ob sie überhaupt Fernseher, Radios oder internetfähige Computer und Smartphones besitzen. Damit soll die bisher gerätebezogene Gebühr abgelöst werden.

Das verletze den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, es handele sich um eine sachlich ungerechtfertigte Pauschalierung, argumentiert der Kläger, der wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Passau ist. Die bundesweiten Folgen bei einem eventuellen Erfolg der Klage sind noch nicht zu übersehen. [dpa/ps]

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68 Kommentare im Forum
  1. AW: Passauer Jurist klagt gegen neuen Rundfunkbeitrag Nun kommt doch noch Bewegung in die ab 2013 geplante TV-Steuer. Anders kann ich das Ganze nicht bezeichnen, wenn selbst jene, die bewußt kein Radio hören und/oder TV sehen [wollen], zahlen sollen. Wenn in der aktuellen DF auf Seite 92 (Artikel "BBC, ITV, Channel 4 und Co.") die BBC als staatlicher Sender bezeichnet wird, so gilt dieses Attribut spätestens ab 2013 erst Recht für ARD und ZDF! Gleichgültig mit welchen rhetorischen Kunstgriffen man diese Abzocke wie auch immer schönredet. ARD und ZDF verdienen keine Sonderbehandlung (mehr), da sie den im Rundfunkstaatsvertrag definierten Grundversorgungsauftrag, wie sich an Hand der altersmäßigen Verteilung der Zuschauerzahlen (Durchschnittsalter durchweg 60+, beim BR sogar 64 Jahre) sowie der inhaltlichen Gestaltung der Programme zweifelsfrei nachweisen läßt, von Verantwortlichen der Networks sogar freimütig zugegeben wird, eindeutig verfehlt haben - und das folgenlos! Darüber hinaus (auch wenn ich damit unbeabsichtigt eine Lanze für die von mir verhassten Privatsender breche/brechen sollte) ist angesichts von 7,5 Mrd. EUR an jährlich garantierten Einnahmen nicht hinnehmbar, dass die ÖR -siehe die "Entschuldigungen" beim Gottschalk-Debakel im ARD-Vorabendprogramm- zugeben, dieses Programmsegment über Werbeeinnahmen zu finanzieren. Wenn die Quotensituation so schlecht ist, wäre es -im Interesse der Zwangsgebührenzahler- wirtschaftlich sinnvoller, zwischen 18 und 20 Uhr ein Testbild zu zeigen oder den Sendebetrieb für diese Zeit einzustellen. Die dadurch zu erzielenden Einspareffekte (z.b. die immense Stromersparnis) wäre wesentlich größer als jedes sogenannte "Sparprogramm" oder Stellenstreichungen.
  2. AW: Passauer Jurist klagt gegen neuen Rundfunkbeitrag Vorschlag. Testbild von 3.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Bildungs-Fernsehen mit Umschaltsperre auf die Privaten.
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