Im Rechtsstreit zwischen der Axel Springer AG und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) bezüglich der 2006 erfolgten Untersagung der Übernahme von ProSiebenSat.1 durch Springer, bahnt sich nun doch eine Verlängerung an. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Revision der BLM jetzt zugelassen.
Der Rechtsstreit zwischen der Axel Springer AG und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) bezüglich der 2006 untersagten Übernahme von ProSiebenSat.1 durch den Springer-Konzern, geht nun doch in eine neue Runde. Wie die BLM am Donnerstag mitteilte, hat das Bundesverwaltungsgericht am 22. Januar 2013 eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 15. Februar 2012 aufgehoben und somit die Revision der BLM zugelassen.
In seinem Urteil vor einem Jahr hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine 2006 getroffene Entscheidung der BLM für rechtswidrig erklärt, wonach diese eine geplante Übernahme des Medienkonzerns ProSiebenSat.1 durch die Axel Springer AG untersagt hatte. Die BLM war damals rechtlich an eine Vorentscheidung der Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) gebunden gewesen, die besagte, dass der Springer-Konzern durch die Übernahme von ProSiebenSat.1 eine vorherrschende Meinungsmacht im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags erlangen würde.
Unmittelbar nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Februar 2012, die Entscheidung der BLM in dieser Sache für rechtswidrig zu erklären, hatte die Landeszentrale Revision eingereicht. Diese war zunächst vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angelehnt worden, wurde jetzt jedoch vom Bundesverwaltungsgericht gestattet. Das Bundesverwaltungsgericht wird nun über die Rechtmäßigkeit des Verbots der Übernahme von ProSiebenSat.1 durch die Axel Springer AG entscheiden. [ps]
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