Im Streit um den Online-TV-Rekorder Shift TV hat der Anbieter einen ersten Erfolg verbuchen können. Gegen die vom Oberlandesgericht Dresden abgelehnte Revision hat der Anbieter erfolgreich beim Bundesgerichtshof geklagt.
Gegen die Revision hatte Shift TV eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, welcher der Bundesgerichtshof jetzt gefolgt ist, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Damit wird die Instanz zum zweiten Mal nach 2009 über die Zulässigkeit des Online-TV-Rekorders Shift TV entscheiden. „In der Regel folgt der Bundesgerichtshof solchen Beschwerden nur, wenn er das ergangene Urteil für korrekturbedürftig erachtet“, so Michael Westphal, Geschäftsführer des Anbieters.
Bereits seit 2005 versuchen RTL und Sat.1 als einzige deutsche TV-Sender, die Aufnahme von Programmen durch den Kunden des Online TV Rekorder Anbieters shift TV verbieten zu lassen. 2006 entschied das Leipziger Landgericht gegen den Anbieter und gab damit der Klage von ProSiebenSat.1 nach, die eine Verletzung des Urheberrechts beanstandeten. Das Oberlandesgericht Dresden hatte die Entscheidung 2007 bestätigt. [rh]
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