
Wien – Das Urteil im Fußballkonflikt Premiere versus ORF ist gefallen: Der Bezahlsender muss das Signal der Bundesliga-Übertragungen dem ORF zur Verfügung stellen.
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der ORF „unmittelbar nach Spielende über das vollständige Signal“ verfügen müsse. Das Verfahren hatte der ORF angestrengt, nachdem Premiere an Fußball-Spieltagen im vergangenen Herbst die zugesprochenen TV-Signale nicht oder nicht pünktlich von Premiere erhalten hatte. [mg]
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