Die Wettbewerbsbehörde Ofcom geht nicht davon aus, dass die Betreiber Lovefilm und Netflix mit ihren Online-Videoangeboten das Potenzial besitzen, die Vorherrschaft des Pay-TV-Anbieters BSkyB im britischen Markt anzugreifen.
In einer Eingabe an die Wettbewerbshüter der Competition Commission zur Untersuchung des nationalen Bezahlfernsehmarktes führte die Ofcom aus, dass Lovefilm und Netflix zwar Lizenzverträge mit Hollywood-Filmstudios und kleineren Labels für das sogenannte zweite Pay-TV-Verwertungsfenster abgeschlossen hätten. Im Gegensatz dazu verfüge BSkyB für die Satelliten-Plattform Sky Digital aber mit allen sechs US-Majors über Abkommen für das zeitlich vorgezogene Erstverwertungsfenster.
Generell würden Lovefilm und Netflix mit ihren aktuellen Online-Angeboten auf Basis von Verträgen mit US-amerikanischen und britischen Fernsehsendern vor allem das Unterhaltungsbedürfnis ihrer Kunden bedienen. Als ernsthafter Konkurrent im Filmbereich für BSkyB seien beide Anbieter nicht einzustufen.
Dieser Umstand schlage sich auch preislich nieder. Während Sky für sein „Movies Pack“ rund 16 Pfund monatlich zusätzlich zum 20 Pfund teuren Basispaket berechnet, würden bei den Konkurrenten deutlich niedrigere Beträge zwischen 5 und 6 Pfund abgerufen, zitierte der Branchendienst „Broadband TV News“ am Montag aus der Stellungnahme der Behörde.
Die britische Wettbewerbskommission führt derzeit eine Untersuchung zur vermeintlichen Vormachtstellung von BSkyB im Bereich Filmrechte durch und fordert hierzu Stellungnahmen von Marktteilnehmern und Aufsichtsbehörden gleichermaßen an. Ein Ergebnis, das unter anderem die Frage nach Ausgrenzung neuer Marktteilnehmer durch vom Murdoch-Konzern abgeschlossene Exklusivverträge klären soll, wird nicht vor Sommer erwartet. [ar]
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