
In Österreich hat das Verwaltungsgericht Rundfunkempfang über das Internet nun als nicht-beitragspflichtige Empfangsart klassifiziert. Computer mit Internetanschluss seien keine Rundfunkempfangsgeräte. Der ORF sieht nun Handlungsbedarf beim Gesetzgeber.
Das Verwaltungsgericht (VwGH) in Österreich hat entschieden, dass das Internet keinen Rundfunk darstellt, Computer mit Internetanschluss seien daher nicht als Rundfunkempfangsgeräte zu rechnen. Demnach muss für den Empfang von Rundfunkprogrammen über das Internet auch keine Rundfunkgebühr gezahlt werden.
Ein Österreicher hatte bei dem Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingereicht. Die GIS, Gebühren Info Service, die in Österreich die Rundfunkgebühr erhebt, hatte dem Mann, der einen Internetanschluss sowie Laptops mit Lautsprechern besitzt, zur Entrichtung der Rundfunkgebühr für Radiogeräte aufgefordert. Der Verwaltungsgerichtshof gab dem Beschwerdeführer, der sich der Gebührenzahlung verweigert hatte, nun recht, da seine Computer nicht über Rundunkempfangsmodule verfügen und Streaming aus dem Internet nicht als Rundfunkempfang zu klassifizieren sei. Der Gerichtshof wies den Gesetzgeber auf sein Versäumnis hin, andere Empfangsarten unter den gesetzlich definierten Rundfunkbegriff zu fassen.
Der ORF, der in Österreich aus den Gebührengeldern finanziert wird, nahm den Entscheid am Montag zur Kenntnis. Bisher war man davon ausgegangen, dass auch der Empfang von Rundfunkangeboten über das Internet als Rundfunkempfang zu rechnen sei und eine Gebührenpflicht in diesem Fall rechtmäßig sei. Nun sieht man beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Handlungsbedarf.
„Der VwGH hat aufgezeigt, dass die jetzige Rechtsmeinung mit der technischen Realität nicht zusammenpasst. Auch wenn die heutige Rechtssprechung noch für wenige Haushalte zutreffend ist, wird es mittelfristig notwendig sein, die Rundfunkgebühr an den öffentlich-rechtlichen Inhalt und nicht an die technische Verbreitungsvariante zu koppeln, um die neu entstandene Lücke zu schließen“, stellte Richard Grasl, Kaufmännischer Direktor des ORF, klar. „Durch diese Entscheidung entsteht gleichzeitig eine Zweiklassengesellschaft unter den ORF-Hörerinnen und -Hörern: Wer die ORF-Radioprogramme auf herkömmlichem Weg konsumiert, bezahlt Rundfunkgebühr, wer dieselben Programme über das Internet hört, nicht.“
In Deutschland wird der Rundfunkbeitrag statt als Geräteabgabe seit dem 1. Januar 2013 als Haushaltsabgabe erhoben. [kw]
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