Österreich-Fußball: Premiere streitet weiter mit ORF

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wien – Der Streit um die Ausstrahlung der österreichischen Fußball-Ligen geht weiter: Der ORF hat Premiere zufolge in seiner Sendung Sport am Sonntag gegen Auflagen des Bundeskommunikationssenats und maßgeblicher Gerichte verstoßen.

Anstatt sich auf die ihm zustehende Kurzberichterstattung von der Bundesliga zu beschränken, hat der ORF die von Premiere zur Verfügung gestellten TV-Bilder zur Produktion einer Fußballshow missbraucht, informierte der Pay-TV-Sender Premiere am Montag. „Der ORF hat alle rechtlichen Vorgaben missachtet und die Fußball-Liga sowie deren Partner Premiere und ATVplus bestohlen und geschädigt. Im Glauben an einen fairen Umgang mit den Bildern haben wir dem ORF am Sonntag die Signale zur Verfügung gestellt, obwohl wir dazu juristisch nicht verpflichtet waren“ sagt Premiere Geschäftsführer Dr. Georg Kofler (Bild).

Laut Beschluss des Wiener Handelsgerichts hatte Premiere am Sonntag keine rechtliche Verpflichtung zur Weitergabe von Bilder der Begegnung „SK Rapid Wien gegen SK Sturm Graz“, dennoch wurden diese dem ORF zur Verfügung gestellt. Premiere ging nach eigener Aussage davon aus, dass der ORF die Auflagen des Handelsgerichtes respektieren und auch umsetzen würde. Ein vom ORF beim Wiener Handelsgericht mit der Begründung eingebrachter Antrag auf Einstweilige Verfügung, Premiere behindere durch die verspätete Weitergabe von Spielbildern entgegen dem Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 9. September den Informationsauftrag des ORF, wurde klar abgewiesen. Laut Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 28. Oktober war die Signalverweigerung nicht wettbewerbswidrig. Mit einer dem Antrag von Premiere gegen den ORF stattgegebenen Einstweiligen Verfügung wurden dem ORF die Sendung von Kurzberichten über die T-Mobile Bundesliga in Unterhaltungssendungen untersagt, sofern nicht das Sendeformat von z.B. „Sport am Sonntag“ wesentlich geändert wird, um eine nachrichtenmäßige Berichterstattung zu gewährleisten.

Der ORF hat in der Sendung „Sport am Sonntag“ jedoch – wie Premiere behauptet – neuerlich gegen die vom Handelsgericht konkretisierten und detailliert vorliegenden Rechtsnormen verstoßen. So wurde kein eigens gekennzeichneter Nachrichtenblock gestaltet, der gesendete Beitrag hat zudem die vorgeschriebene Länge deutlich überschritten. Ein weiterer eklatanter Verstoß gegen die Einstweilige Verfügung sei ein unmittelbar im Anschluss an die so genannte Kurzberichterstattung geführtes ausführliches Interview mit den Präsidenten von Rapid Wien und SK Sturm gewesen, welches in wesentlichen Teilen das aktuelle Aufeinandertreffen der beiden Mannschaften zum Inhalt hatte.
 
Premiere will nun in aller Konsequenz gegen den ORF vorgehen: „Unsere Geduld mit dem ORF ist endgültig zu Ende. Da es dem ORF offensichtlich an jeglicher Einsicht fehlt, werden wir nun alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen“ erklärte Premiere Geschäftsführer Dr. Georg Kofler. Für eine Weitergabe des Signals für die nächste „Sport am Sonntag“-Sendung behält sich Kofler „alle Optionen offen“. [fp]

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