Laut Beschluss des Nationalrates vom Mittwoch müssen künftig alle Österreicher mit Endgeräten, die den Empfang von Radio oder Fernsehen ermöglichen, Rundfunkgebühren entrichten. Damit wird die Lücke im ORF-Gesetz, nach der bislang nur Staatsbürger, die TV-Programme des ORF empfangen konnten, zur Kasse gebeten wurden, geschlossen.
Bis zur jetzt verabschiedeten Neuregelung galt in Österreich: Zahlen musste nur, wer ein Endgerät besaß, das den „Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfasster Fernsehprogramme des ORF“ ermöglichte. Josef Cap, der Vorsitzende derSPÖ, begrüßte am Donnerstag die Änderung des ORF-Gesetzes im Nationalrat. „Dies ist ein wichtiger Beschluss, damit der ORF seinen Programmauftrag erfüllen kann und die finanzielle Grundlage dafür gesichert ist“.
In Österreich war die Gebührenpflicht immer an Fernseh- oder Radiogerät gekoppelt und an die Versorgung mit den Rundfunkprogrammen des ORF verknüpft. Dieser Grundsatz geriet mit der Einführung von DVB-T unter Druck, da ältere TV-Geräte ohne Zusatzausrüstung die Fernsehprogramme des ORF nicht mehr anzeigen konnten, so Cap.
Die bisherige Systematik werde in den nächsten Jahren mit der zunehmenden Verbreitung von neuen TV-Geräten mit integriertem DVB-T-Tuner faktisch wiederhergestellt werden. Bis dahin würde jedoch ein immenser Aufwand zur Erhebung der Ausstattung der TV-Haushalte entstehen und eine Lücke zu Lasten aller Gebührenzahler.
Die Gesetzesänderung nimmt die künftige Entwicklung vorweg und verankert den bis 2008 bestandenen Grundsatz, der eine Gebührenpflicht festlegt, wenn der Standort des Rundfunkteilnehmers terrestrisch mit den Programmen des ORF versorgt wird, erklärte der SPÖ-Vertreter. Auch die zweite österreichische Volkspartei ÖVP hatte die Novelle des ORF-Gesetzes unterstützt.
Vor einem Jahr hatten laut der österreichischen Tageszeitung „Standard“ (Donnerstagsausgabe) rund 30 000 Haushalte das jetzt geschlossene Schlupfloch genutzt, den ORF-Gebühren zu entkommen. Sie beriefen sich darauf, dass ohne freigeschaltete ORF-Digital-Sat-Karte kein Empfang möglich und damit kein Programmentgelt fällig war.
Ab Jahresmitte 2012 ist eine Erhöhung der ORF-Gebühren um sieben Prozent geplant. Der Betrag der Gebühr variiert derzeit zwischen zwischen 18,61 Euro (etwa in Vorarlberg) und 23,71 (in der Steiermark) Euro pro Monat. Die Höhe der Gebühren ist unterschiedlich, weil je nach Bundesland eine variable Landesabgabe verrechnet wird. [mho]
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