Öffentliche Fernsehsender sollen Stammgeschäft und Kommerz trennen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Brüssel – Die Europäischen Union will, dass öffentlich-rechtliche Fernsehsender ihr Stammgeschäft und ihre kommerziellen Töchter deutlicher als bisher trennen.

Damit sollen mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Anbieter verhindert werden, erklärten Experten nach einer Entscheidung der EU-Kommission in Brüssel. Sie sehen auch eine Signalwirkung für die öffentlichen Sender in Deutschland. In ihrer Entscheidung griff die Kommission das System der Gebührenfinanzierung von öffentlichen Sendern jedoch nicht an.
 
Nach langjährigen Untersuchungen forderte die EU-Behörde Italien, Spanien und Portugal förmlich auf, entsprechende Schritte für mehr Transparenz bei den Finanzen ihrer Sender einzuleiten. Ein Beschluss zu Frankreich soll bald folgen. Für Deutschland gibt es bisher kein EU-Prüfverfahren zur Gebührenfinanzierung.
 
Im April hatten sich private elektronische Medien in Deutschland bei der Kommission beschwert. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT/Berlin) will erreichen, dass die Rundfunkgebühren in Deutschland gesenkt werden. Ob die Kommission auf diese Beschwerde ein Verfahren zu der Finanzierung der deutschen öffentlich-rechtlichen Sender eröffnet, ist offen. In diesem Bereich gibt es in Brüssel keine feste Fristen. [fp]

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