Für die nächsten vier Jahre hat die KEF den Finanzbedarf der Öffentliche-Rechtlichen bereits festgelegt. Um diese Prognosen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, haben ARD, ZDF und Deutschlandradio nun eine aktuelle Finanzplanung vorgelegt.
Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erfolgt bekanntlich über den Rundfunkbeitrag, der auch in den kommenden vier Jahren stabil bleiben soll. Die Grundlage für eine Erhöhung oder Senkung der Gebühr liefert die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihren Berichten. Dabei hatte die KEF sogar eine weitere Senkung empfohlen, da sich für die 2017 beginnenden Periode ein Überschuss abzeichne. Am Freitag haben ARD, ZDF und Deutschlandradio nun ihre aktuelle Finanzplanung vorgelegt, mit der die KEF ihre Prognosen überprüfen kann.
Die Öffentlich-Rechtlichen betonten dabei in ihrer Pressemitteilung, ihre bereits eingeleiteten Einsparanstrengungen fortzusetzen, allerdings würden die zu erwarteten Beitragserträge aktuell unter den Erwartungen im letzten KEF-Bericht liegen. Zudem erwarte die ARD aufgrund der beschlossenen Beschränkungen der Hörfunk-Werbung in Nordrhein-Westfalen weniger Einnahmen.
Im letzten KEF-Bericht waren diese Entscheidung nicht mehr berücksichtigt worden, „da die Rechtsänderungen erst nach Beginn des Verfahrens erfolgten“, wie es dort heißt. Für den 21. Bericht, für den die eingereichten Angaben die Grundlage bilden werden, könnte dies allerdings wieder eine Rolle spielen. Bereits im Vorjahr wurde bekannt, dass der Rundfunkbeitrag ab 2021 wieder deutlich steigen wird, voraussichtlich auf 19,10 Euro pro Monat. [buhl]
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