Studenten, die ihren Lebensunterhalt über einen Studienkredit finanzieren, müssen anders als Bafög-Empfänger Rundfunkgebühren zahlen, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden.
Damit scheiterte eine Studentin aus Gießen mit ihrer Klage. Sie hatte sich im Vergleich zu Bafög-Empfängern ungerecht behandelt gefühlt. Bafög-Empfänger sind von der Gebührenpflicht befreit. Entscheidend für eine Befreiung sei nicht, dass jemand nur ein geringes Einkommen hat. Entscheidend sei, dass er eine staatliche Sozialleistung bekommt, entschied der 6. Senat. Die Studentin sei auch kein Härtefall.
Voraussichtlich ab 2013 soll das neue Gebührenmodell eingeführt werden. Die Rundfunkgebühren werden dann nicht mehr in Abhängigkeit von Empfangsgeräten erhoben, sondern jeder Haushalt muss pauschal eine Gebühr bezahlen (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). In den kommenden Wochen müssen noch mehrere Landtage über den neuen Rundfunkstaatsvertrag abstimmen. [dpa/su]
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